Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig für Aufträge an Devcluster Core, Feldstrasse17SchwanebeckSachsen-Anhalt39394.
1. Geltungsbereich und Annahme
Diese AGB gelten für alle Verträge über Beratungsleistungen, Branchenbriefings, Redaktionsaudits und Workshops zwischen Devcluster Core und dem Auftraggeber. Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder der Annahme eines Angebots gelten diese Bedingungen als anerkannt. Abweichende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
2. Leistungen
Gegenstand sind die im Angebot beschriebenen redaktionellen und beratenden Leistungen im Themenfeld Marketing-Branchennews, Luxusmarken und selektive Kommunikation. Devcluster Core schuldet die vereinbarte Tätigkeit, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Reichweite oder Umsatz).
3. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig Unterlagen, Ansprechpersonen und Freigaben bereit. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung verlängern Fristen angemessen.
4. Honorare und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Nettobeträge zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Teilzahlungen (z. B. Anzahlung) können vertraglich festgelegt werden.
5. Geistiges Eigentum
Methoden, Briefingformate und Vorlagen von Devcluster Core bleiben Eigentum von Devcluster Core. Am individuell erstellten Ergebnisdokument erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den internen Gebrauch, sobald die vereinbarte Vergütung vollständig geleistet ist. Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der Zustimmung.
6. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte Informationen aus dem Auftragsverhältnis vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
7. Haftung
Devcluster Core haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Devcluster Core nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist in diesem Fall ausgeschlossen. Die Beratung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
8. Termine und Absagen
Vereinbarte Sitzungs- und Workshoptermine können bis 5 Werktage vorher kostenfrei verschoben werden. Spätere Absagen oder Nichterscheinen können anteilig berechnet werden; Näheres regelt die Rückerstattungsrichtlinie.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Devcluster Core.
10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Änderungen bedürfen der Textform, soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.